Erst mit dem Einlesen Ihrer Versicherten-Karte können wir Medikamente für dieses Quartal als „eRezept“ verordnen.
Die Mitarbeiter der Apotheke rufen durch Stecken Ihrer Karte das eRezept ab und händigen Ihnen die entsprechenden Medikamente aus. So sparen wir in Zukunft Wege und Papier.
Ein Quartal beginnt am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober. Bitte die Versicherten-Karte zu diesem Zeitpunkt neu in unserer Praxis vorlegen. Ohne das Einlesen Ihrer Versicherten-Karte können wir kein eRezept ausstellen.
Bedenken Sie bitte, dass wir eRezepte digital signieren. Das machen wir in der Mittagspause und am späten Nachmittag nach der Sprechstunde. Erst dann kann das eRezept in der Apotheke eingelöst werden.
Sollte Ihr Medikament in der Apotheke nicht abrufbar sein, so waren Sie schneller als wir, denn wir brauchen Zeit für sorgfältige Arbeit. Also einfach später oder am besten am Folgetag erneut versuchen.